Geländer und Zäune aus Metall – langlebig, modern & individuell!

Metall Zaun Geländer

Geländer zur Absturzsicherung und als Zaun - Stahl feuerverzinkt, in Farbe beschichtet, oder Edelstahl

Wir erklären, wann ein Zaun oder ein Geländer zum Einsatz kommen sollte:
Zäune dienen der Grundstücksabgrenzung und unterliegen keinen sicherheitsrelevanten Bauvorschriften.
Hier gibt es keine besonderen spezifischen Anforderungen an Geometrie und Statik. 
Ein Metall-Zaun kann individuell gefertigt werden und kann je nach Bedarf unterschiedliche Öffnungen und Höhen aufweisen.

Wann brauche ich ein Geländer?
Wenn die Absturzhöhe größer 1m ist, brauche ich ein Geländer!

Zäune sind in dem Fall nicht zulässig. Auch wenn nur eine Absturzkante vorhanden ist, empfehlen wir dringend, ein Geländer zu montieren.
Ein Geländer dient vor allem der Absturzsicherung, Sicherheit steht an erster Stelle.

Einen Gartenzaun oder ein Geländer einsetzen? 
Oft bedarf es an einer Grundstücksgrenze oder Gartenmauer beides.
Die Geländer hier sind nach Geländervorschriften gefertigt und können daher als Geländer und Zaun eingesetzt werden.
Sie brauchen dadurch keinen Systemwechsel und optisch schaut das Ganze dann auch einheitlich aus!
 

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Hier die wichtigsten Richtlinien zusammengefasst:
Die Vorschriften für Geländer und Absturzsicherungen in sind von Bundesland zu Bundesland leicht verschieden,
daher informieren Sie sich bitte vorher.
  • Die Fertigung von Geländern darf ausschließlich in Betrieben erfolgen, die nach der europäischen Norm DIN EIN 1090 zertifiziert sind.
  • Ab einer Absturzhöhe von bereits 100cm (Bayern 50cm) ist ein Geländer von min 90cm Höhe notwendig.
  • Ab einer Absturzhöhe von 12m ist ein Geländer von min 110cm Höhe notwendig.
  • Alle Geländeröffnungen dürfen nicht mehr als 12cm sein, daher Stababstand lichtes Maß max. 12cm
  • Holm-Lasten von 0,5 kN/m ohne nennenswerten Publikumsverkehr, (privater Bereich), 1,0 kN/m mit nennenswertem Publikumsverkehr, (öffentlicher Bereich)